Die Arbeitsmedizin ist ein Teilbereich des Arbeitsschutzes. Sie umfasst die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits.Es gehört zu den Aufgaben und Zielen der Arbeitsmedizin, dass das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Beschäftigten gesteigert und aufrecht erhalten werden soll, zu verhindern, dass die Beschäftigten durch die vorhandenen Arbeitsbedingungen in irgendeiner Weise an ihrer Gesundheit Schaden nehmen, die Beschäftigten bei ihrer Arbeit gegen die Gefahren zu schützen, die sich durch gesundheitsschädigende Einwirkungen ergeben können, den Einzelnen einer Beschäftigung zuzuführen, die seiner physiologischen und psychologischen Eignung entspricht, und ihm diese Beschäftigung erhalten. Teilgebiete der Arbeitsmedizin sind Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie und Arbeitspathologie, deren Gegenstand die Berufskrankheiten sind.
Berufskrankheiten
Nicht jede im Beruf erworbene Erkrankung ist eine Berufskrankheit. Eine Berufskrankheit ist vielmehr an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
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Dienstleistungen
Das deutsche Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Unternehmer zur arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten. Näheres regelt die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" (BGV A7 bzw.
Deutschland,
Österreich,
Schweiz,
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Fakultäten und Institute
Die Arbeitsmedizin ist ein Teilbereich des Arbeitsschutzes. Sie umfasst die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits.Es gehört zu den Aufgaben und Zielen der Arbeitsmedizin, dass das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Beschäftigten gesteigert und aufrecht erhalten werden soll, zu verhindern, dass die Beschäftigten durch die vorhandenen Arbeitsbedingungen in irgendeiner Weise an ihrer Gesundheit Schaden nehmen, die Beschäftigten bei ihrer Arbeit gegen die Gefahren zu schützen, die sich durch gesundheitsschädigende Einwirkungen ergeben können, den Einzelnen einer Beschäftigung zuzuführen, die seiner physiologischen und psychologischen Eignung entspricht, und ihm diese Beschäftigung erhalten.Teilgebiete der Arbeitsmedizin sind Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie und Arbeitspathologie, deren Gegenstand die Berufskrankheiten sind.Verschiedene medizinische Fakultäten, Fachbereiche, Institute, Abteilungen, Sonderforschungsbereiche und andere wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sind im Rahmen von Forschung und Lehre mit unterschiedlichen Schwerpunkten in diesem Bereich tätig.
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