Die von Rudolf Steiner ausgearbeitete Idee der "Dreigliederung des sozialen Organismus" sieht in jeder sozialen Gemeinschaft drei Prinzipien wirken, die zur Ausgestaltung von drei autonomen aber eng miteinander verzahnten gesellschaftlichen Funktionsbereichen führen. Als diese Funktionsbereiche werden angesehen1. der Bereich des zivilen, privaten und kulturellen Lebens,2. der Bereich des Öffentlichen, des Rechtslebens und der Demokratie,3. der soziale Bereich der wirtschaftlichen Bedürfnisbefriedigung.
Assoziatives Wirtschaftsleben
Als konkrete Umsetzung der sozialen Dreigliederung im Wirtschaftsleben wird die Bildung von Assoziationen zwischen Konsumenten, Händlern und Produzenten angestrebt.
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Demokratisches Rechtsleben
Als konkrete Umsetzung der sozialen Dreigliederung im Rechtsleben wird seit einigen Jahrzehnten vermehrt auf die Bedeutung der direkten Demokratie hingewiesen (Schilinski, Beuys, Heidt, Meyer).
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Freies Geistesleben
Zu den drei Hauptanliegen der sozialen Dreigliederung gehört die individuelle Freiheit im Bereich des Geistesleben, wobei unter Geistesleben nicht nur die Kultur im engen Sinne und die Religion, sondern auch die Erziehung gemeint ist.
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